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   OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18   

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https://dejure.org/2018,55233
OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18 (https://dejure.org/2018,55233)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.11.2018 - 3 B 346/18 (https://dejure.org/2018,55233)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. November 2018 - 3 B 346/18 (https://dejure.org/2018,55233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsGlüStVAG § 18a, SächsSchulG § 4 Abs. 1, SächsSchulG § 6, SächsSchulG § 63d
    Duldung Spielhalle; Mindestabstand; Schulweg; Sichtbeziehung; allgemeinbildende Schule; Nachbarschaftsschule; Atypik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 19.06.2018 - 3 B 326/17

    Bauleitplanung; Kanalisierungseffekt; Vorwegnahme der Hauptsache; Spielhalle;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18
    Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber mit dem Begriff der allgemeinbildenden Schule einen Rechtsbegriff verwandt, dessen Bedeutungsgehalt sich unter Heranziehung schulrechtlicher Grundsätze und teleologischer Erwägungen ohne weiteres abschließend bestimmten lässt (vgl. zur Bestimmtheit von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG: SächsOVG, Beschl. v. 19. Juni 2018 - 3 B 326/17 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Ein solcher Fall ist nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 19. Juni 2018, a. a. O. Rn. 19 m. w. N.) etwa bei zwischen Spielhallen und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke) gegeben, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierende Bemessung des Abstands mittels Luftlinie.

    Ob zwischen Schule und Spielhalle ein Sichtkontakt besteht und ob die Spielhalle auf dem Schulweg liegt, ist demgegenüber genauso unerheblich wie die Sichtbarkeit der Spielhalle (SächsOVG, Beschl. v. 19. Juni 2018 a. a. O.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18
    Verbleibende Ungewissheiten dürfen nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 125 m. w. N.).10 Hiervon ausgehend lässt sich § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlStVAG hinreichend bestimmt entnehmen, dass auch die Nachbarschaftsschule Leipzig eine allgemeinbildende Schule darstellt.
  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen dem Schutzzweck des Abstandsgebots entsprechend von der Gefahrenquelle aus und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt der Luftlinie auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes (SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen dem Schutzzweck des Abstandsgebots entsprechend von der Gefahrenquelle aus und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt der Luftlinie auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes (SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 3 B 296/17

    Härtefall; Mindestabstand; allgemeinbildende Schule; Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.11.2018 - 3 B 346/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen dem Schutzzweck des Abstandsgebots entsprechend von der Gefahrenquelle aus und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt der Luftlinie auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes (SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 19 ff.).
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